Smartmotion Fahrräder
Smartmotion Fahrräder

Garantie

Qualitätssicherung und Zertifizierung für Mountainbikes

  • Definitionen
    „PRODUKT“ bezeichnet jede einzelne Komponente, Unterkomponente, Baugruppe oder komplette Einheit, die von einem Smartmotion-Elektrofahrrad stammt oder ein solches ist.
    „GARANTIEGEBER“ bezeichnet den lizenzierten Smartmotion Bikes-Importeur im Verkaufsland.
    „KÄUFER“ bezeichnet den Käufer, Verbraucher oder Endnutzer des PRODUKTS durch Kauf, Geschenk oder Preis von einem autorisierten Händler.
  • Eingeschränkte Garantie
    SMARTMOTION BIKES („GARANTIEGEBER“) garantiert, dass jedes Smartmotion-PRODUKT ab dem Datum des ersten Einzelhandelskaufs des PRODUKTS ZWÖLF (12) bis SECHSUNDDREIßIG (36) Monate lang (Einzelheiten finden Sie im Garantieplan) frei von Qualitäts-, Material- und Verarbeitungsfehlern ist.
    Die beschränkte Garantie wird im Folgenden als „beschränkte Garantie“ bezeichnet.
    Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des KÄUFERS im Rahmen dieser beschränkten Garantie bei Mängeln am PRODUKT ist die Reparatur, der Ersatz oder eine Gutschrift/Rückerstattung des defekten PRODUKTS oder seiner Unterkomponenten nach alleinigem Ermessen des GARANTIEGEBERS. Mit dem Kauf des PRODUKTS akzeptiert der KÄUFER die Bedingungen der beschränkten Garantie.

    Die Gültigkeit, Auslegung und Leistung der beschränkten Garantie unterliegen den Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem das Produkt verkauft wurde.

Definitionen

„PRODUKT“ bezeichnet jede einzelne Komponente, Unterkomponente, Baugruppe oder komplette Einheit, die von einem Smartmotion-Elektrofahrrad stammt oder ein solches ist.


„GARANTIEGEBER“ bezeichnet den lizenzierten Smartmotion Bikes-Importeur im Verkaufsland.


„KÄUFER“ bezeichnet den Käufer, Verbraucher oder Endnutzer des PRODUKTS durch Kauf, Geschenk oder Preis von einem autorisierten Händler.

Eingeschränkte Garantie

SMARTMOTION BIKES („GARANTIEGEBER“) garantiert, dass jedes Smartmotion-PRODUKT ab dem Datum des ersten Einzelhandelskaufs des PRODUKTS ZWÖLF (12) bis SECHSUNDDREIßIG (36) Monate lang (Einzelheiten finden Sie im Garantieplan) frei von Qualitäts-, Material- und Verarbeitungsfehlern ist.


Die beschränkte Garantie wird im Folgenden als „beschränkte Garantie“ bezeichnet.


Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des KÄUFERS im Rahmen dieser beschränkten Garantie bei Mängeln am PRODUKT ist die Reparatur, der Ersatz oder eine Gutschrift/Rückerstattung des defekten PRODUKTS oder seiner Unterkomponenten nach alleinigem Ermessen des GARANTIEGEBERS. Mit dem Kauf des PRODUKTS akzeptiert der KÄUFER die Bedingungen der beschränkten Garantie.


Die Gültigkeit, Auslegung und Leistung der beschränkten Garantie unterliegen den Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem das Produkt verkauft wurde.

Ausschlüsse

1. Diese eingeschränkte Garantie erlischt automatisch und sofort, wenn die Seriennummer des PRODUKTS geändert, gelöscht, unkenntlich gemacht oder auf andere Weise manipuliert wird.


2. Diese eingeschränkte Garantie ist null und nichtig und der GARANTIEGEBER übernimmt keine Haftung oder Verantwortung in Bezug auf oder im Zusammenhang mit Ausschlüssen, zu denen unter anderem Folgendes gehört:


A. Das Versäumnis, das PRODUKT ordnungsgemäß zusammenzubauen, zu verwenden, zu warten, zu lagern oder zu transportieren, wie in den vom GARANTIEGEBER bereitgestellten Handbüchern oder anderen Unterlagen, auf der Website des GARANTIEGEBERS oder in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften, Vorschriften oder Standards angegeben;


B. Die Nichteinhaltung des sechsmonatigen Serviceplans;


C. Jedes PRODUKT, das von einem anderen Unternehmen als dem GARANTIEGEBER, seinen OEM-Kunden (Originalgerätehersteller) oder den autorisierten Händlern des GARANTIEGEBERS gekauft wurde;


D. Alle beobachteten Schäden, Ausfälle oder Minderleistungen an den Motor- oder Steuerungseinheiten oder einer ihrer Unterkomponenten, die auf Folgendes zurückzuführen sind oder damit in Zusammenhang stehen:


i) Den Motor oder die Steuereinheit(en) einer elektrischen Überlastung auszusetzen, indem das PRODUKT auf eine Weise verwendet wird, für die es nicht vorgesehen ist;


ii) Der Motor oder die Steuereinheit(en) einer elektrischen Überlastung ausgesetzt werden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Getriebes/Schalthebels verursacht wird;


iii) Verwenden des Gashebels, um das Fahrrad aus einer stationären Position anzutreiben;


iv) Eintauchen der Motoreinheit;


v) Unbefugte Modifikation, Manipulation oder Öffnung des Motors oder der Steuereinheit;


e. Alle festgestellten Schäden, Ausfälle oder Minderleistungen an der Batterie oder den Ladegeräten, die auf Folgendes zurückzuführen sind oder damit in Zusammenhang stehen:


i) Die Batterieeinheit einer Vernachlässigung aussetzen, indem man sie über einen längeren Zeitraum in einem entladenen Zustand (weniger als 100 % Kapazität) belässt;


ii) Das Ladegerät für längere Zeit an der Batterieeinheit angeschlossen lassen, nachdem die Batterie vollständig aufgeladen ist;


iii) Erheblicher Aufprall oder andere offensichtliche Schäden an der Batterie oder den Ladegeräten;


iv) Laden des Akkus in einer nassen Umgebung oder im Freien;


v) Unbefugte Modifikation, Manipulation oder Öffnung der Batterieeinheit;


vi) längere und unnötige Einwirkung von Regen oder Gischt während der Lagerung oder des Transports;


vii) Eintauchen des Akkus oder der Ladegeräte;


viii) Verwendung eines anderen Ladegeräts als eines Original- oder Ersatzladegeräts von Smartmotion;


ix) Allmählicher Rückgang der Batteriekapazität, der innerhalb des erwarteten Kapazitätsabfallplans liegt (im BatteryCare-Leitfaden beigefügt).


nicht betroffen von (i)


F. Ein Ausfall des PRODUKTS oder einer Unterkomponente davon tritt auf, wenn das Gesamtgewicht von Fahrer und Ladung, die das PRODUKT verwenden, 125 kg überschritten hat;


G. Alle Unterkomponenten, Teile oder Zubehörteile des PRODUKTS, die ausgefallen sind oder Schäden erlitten haben, bei denen Anzeichen von Korrosion, Rost, Einwirkung von Salzwasser, Sprühnebel oder Luft oder eine andere Beeinträchtigung der Oberflächen aufgrund unsachgemäßer Pflege, Wartung und/oder Lagerung vorliegen;


H. Jegliche Schäden am PRODUKT oder an einer Unterkomponente, die möglicherweise durch unregelmäßige oder minderwertige Aftermarket-Komponenten verursacht wurden, die am PRODUKT installiert wurden;


ich. Änderung, Veränderung oder unsachgemäße Modifikation des PRODUKTS, einschließlich seiner Unterkomponenten, Teile oder Baugruppen;


J. Kosmetische Probleme wie Kratzer, Absplitterungen oder Farbabweichungen;


k. Unfälle, Vernachlässigung, Missbrauch, Missbrauch, unsachgemäße Verwendung, mangelnde angemessene oder ordnungsgemäße Wartung, unsachgemäße Montage, unsachgemäß durchgeführte Reparaturen, unsachgemäße Ersatzteile, Verwendung, die die empfohlenen und zulässigen Grenzen des PRODUKTS überschreitet oder die hierin dargelegte Garantieprozedur nicht befolgt;


l. Schäden am PRODUKT aufgrund von Aktivitäten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Akrobatik, Stuntfahren, Rampenfahren, Downhill, Wettbewerbe/Rennen, große Sprünge oder anderweitig rücksichtsloses Fahren, für das das PRODUKT nicht konzipiert ist;


M. Teilweiser oder vollständiger Ausfall des PRODUKTS oder seiner Unterkomponenten, die einem normalen Verschleiß oder einer normalen Verschlechterung unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:


(i) Ketten-, Zahnrad- oder Kettenradverschleiß;


(ii) Lagerverschleiß, einschließlich des Verschleißes von Naben-, Motor- und Antriebsstrangkomponenten;


(iii) Bremsbelag-, Flüssigkeits-, Dichtungs- und Scheibenverschleiß;


(iv) Reifen- und Schlauchverschleiß


(v) Abnutzung von Handgriffen, Pedalen und Sattel;


(vi) Abfall der Batteriekapazität;


N. Schäden oder Verluste an Fremdkomponenten, Zubehör, Gegenständen oder anderen am PRODUKT angebrachten oder installierten Baugruppen, die keine native Unterkomponente des PRODUKTS sind und als Teil oder im Zusammenhang mit einem hierin enthaltenen Anspruch entstanden sind;


O. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Transport des PRODUKTS zu oder von einem autorisierten Servicecenter, Arbeitskosten für die Entfernung von Teilen aus dem PRODUKT, Entschädigung für Nutzungsausfall während der Reparatur des PRODUKTS oder Bereitstellung eines Ersatz-Elektrofahrrads während der Wartung des PRODUKTS repariert;


P. Jeder Mangel oder jede Nichtkonformität, die dem GARANTIEGEBER oder dem autorisierten Vertreter des GARANTIEGEBERS nicht rechtzeitig und umgehend schriftlich mitgeteilt wurde, wie hierin dargelegt;


Q.. Schäden, Verluste oder Kosten, die durch unvorhergesehene Ereignisse oder höhere Gewalt verursacht werden;


R. Zeitverlust, Nutzungsausfall, Unannehmlichkeiten, entgangener Gewinn, entgangene Geschäfte, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Rufschädigung, Geschäftswertschäden oder zufällige oder Folgeschäden, die sich aus dem PRODUKT ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, oder andere Angelegenheiten, die hier nicht ausdrücklich abgedeckt sind.


S. Die Verwendung des PRODUKTS als Miet- oder Leasingfahrrad oder für eine andere kommerzielle Nutzung (d. h. ein Fahrrad, das für gewerbliche Lieferungen verwendet wird) führt zum sofortigen Erlöschen der eingeschränkten Garantie.


T. Jegliche Schäden, die am PRODUKT oder seinen Unterkomponenten während des Transports oder auf andere Weise infolge von Folgendem entstehen:


(i) Unsachgemäße oder unzureichende Verpackung des PRODUKTS für den Transport;


(ii) Vorsätzlicher weiterer Schaden, der durch die fortgesetzte Fahrt oder Nutzung verursacht wird;


(iii) Misshandlung von Transportunternehmern durch Dritte (z. B. Kurierfahrer/-fahrzeuge)

VORGEHENSWEISE BEIM GARANTIEANSPRUCH

Im Falle eines angeblichen Fehlers, einer Fehlfunktion oder eines Defekts am PRODUKT oder einer seiner Unterkomponenten übernimmt der KÄUFER die Verpflichtung, das PRODUKT innerhalb von VIERZEHN (14) Kalendertagen an einen autorisierten Vertreter des PRODUKTS zurückzusenden. Unabhängig davon, ob das gesamte PRODUKT eingereicht wird oder nicht, muss der Einreichung des Fahrrads oder der Teilkomponente Folgendes beigefügt werden:


a) Die unveränderte Rahmennummer oder ein Foto der Rahmennummer des PRODUKTS;


b) Die Seriennummer der betreffenden Unterkomponente, sofern vom GARANTIEGEBER verlangt;


c) Vollständiger Kaufbeleg, aus dem das/die gekaufte(n) PRODUKT(E) und das Kaufdatum deutlich hervorgehen. Um einen gültigen Anspruch geltend zu machen, muss der KÄUFER:


1. Wenden Sie sich an den Ort des Kaufs oder an einen anderen autorisierten Händler, Distributor oder Hersteller des PRODUKTS, um den Anspruch zu melden, und warten Sie auf Anweisungen zur Art der Einreichung. Zur Geltendmachung eines Anspruchs sind das PRODUKT oder Teilbestandteile des PRODUKTS, die für den Anspruch relevant sind, herauszugeben.


2. Erklären Sie sich damit einverstanden, vom GARANTIEGEBER angeforderte Fotos, Videos und/oder andere relevante Informationen bereitzustellen.


3. Geben Sie dem GARANTIEGEBER ab dem Datum der Einreichung bis zu DREISSIG (30) Tage Zeit, um eine Bestätigung über die Reparatur, den Austausch oder eine andere Abhilfe zu liefern, die der GARANTIEGEBER für angemessen erachtet hat, es sei denn, dies ist der Fall


Der Garantiegeber weist im Voraus auf einen längeren Zeitrahmen hin.


Der KÄUFER muss zusätzliche Zeit für den Transport des PRODUKTS oder seiner Unterkomponenten einplanen. Der GARANTIEGEBER kann nicht für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die durch Ereignisse höherer Gewalt während des Transports des Produkts verursacht werden

KEINE ÜBERTRAGUNG DER BESCHRÄNKTEN GARANTIE

Diese Garantie wird vom GARANTIEGEBER nur dem ErstkÄUFER des PRODUKTS über einen autorisierten Händler gewährt. 


Die beschränkte Garantie erstreckt sich nicht auf nachfolgende KÄUFER oder Dritte. Der verbleibende Teil dieser beschränkten Garantie kann nicht an Dritte übertragen werden.